Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Verschonungsregelungen für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden. Land & Wirtschaft berichtete bereits mehrfach über das Steuerreformvorhaben, zuletzt in der Ausgabe 1/2015.
Bereits im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine sehr kritische Stellungnahme zu dem ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung abgegeben: zu kompliziert, juristisch zweifelhaft und hinsichtlich der Entlastung großer Vermögen nicht konsensfähig. Nach langem Hin und Her einigte sich die Regierungskoalition im Juni 2016 auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später verabschiedete. Nach diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll auch zukünftig Betriebserben die Erbschaftsteuer vollständig erlassen werden können, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings sollen für die Verschonung von der Erbschaftssteuer künftig höhere Anforderungen gelten. So soll bei Erben ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro individuell geprüft werden, ob nicht ein Teil der Steuer aus dem Privatvermögen der Erben bezahlt werden kann. Für Familienunternehmen sollen auch weiterhin Steuererleichterungen greifen.
Die oben skizzierte gesetzliche Neuregelung, die rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten sollte, bedarf allerdings der Zustimmung des Bundesrates. Diese Zustimmung hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli 2016 verweigert und nun den Vermittlungsausschuss angerufen, der einen Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat finden soll. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass im Rahmen des Vermittlungsausschuss-Verfahrens die Erbschaftsteuerreform nochmals grundlegend überarbeitet wird. Arbeitsergebnisse des Vermittlungsausschusses werden daher nicht vor Herbst 2016 erwartet.