Bereits zum letzten Jahreswechsel wurde der Durchschnittssteuersatz von 10,7 auf 9,5 % abgesenkt. Das neue, gesetzlich vorgeschriebene Monitoring des Steuersatzes könnte nun zu einer weiteren Absenkung zum 1. Januar 2023 führen.
Das Bundesfinanzministerium ist gesetzlich verpflichtet, jährlich die Höhe des Steuersatzes für pauschalierende land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu überprüfen, damit Deutschland nach den einheitlichen Beihilfevorschriften der EU keinen zu hohen Steuersatz anwendet. Datengrundlage hierfür ist die Agrarstatistik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das aktuell durchgeführte Monitoring soll laut Medienberichten ergeben haben, dass der zutreffende Pauschalsteuersatz zukünftig 9,0 % betragen müsste. Im Rahmen eines anstehenden Gesetzgebungsverfahrens solle das Thema aufgegriffen werden. Es sei deshalb mit einer erneuten Absenkung des Pauschalsteuersatzes zum 1. Januar 2023 zu rechnen.
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