In Ausgabe 4/2017 hatte das SHBB Journal darüber berichtet, dass der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung, wonach Finanzierungshilfen, die ein Gesellschafter seiner GmbH in Form von Darlehen oder Bürgschaftsübernahmen gewährt, steuerlich zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner GmbH-Beteiligung führen, geändert hat. Der BFH begründete die neue Rechtsprechung mit der Aufhebung des sogenannten Eigenkapitalersatzrechts im Jahr 2008 und entschied, dass die neue Rechtsprechung erst für Finanzierungshilfen gilt, die ab Bekanntwerden des neuen Urteils ab dem 27. September 2017 gewährt werden.
Es war seinerzeit ungewiss, ob die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung schaffen wird. Die Finanzverwaltung hat sich mit Schreiben aus April 2019 dagegen entschieden und wendet die neue BFH-Rechtsprechung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen konsequent an.
Bildnachweis: ©alexandro900 / fotolia.com