Grundsteuer

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In allen Bundesländern wird derzeit die Neuausrichtung der Grundsteuer vorbereitet. Erste Bundesländer haben bereits Hebesatzempfehlungen für die Grundsteuer A und B für die Kommunen veröffentlicht. Das steht in den nördlichen Bundesländern noch aus.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden über die erwarteten Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten im Zuge der Grundsteuerreform diskutiert. Den Kommunen sollen differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke (etwa für Geschäftsgrundstücke) bei der Grundsteuer B ermöglicht werden. Die Idee ist nicht neu. In Nordrhein-Westfalen existiert bereits ein solcher Gesetzentwurf.

Laut Pressemitteilung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein aus Juni 2024 soll auf Wunsch der Kommunen ebenfalls ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der den Kommunen die Möglichkeit gibt, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Die kommunalen Landesverbände sehen darin eine Chance, die kommunalen Handlungsoptionen zu erweitern und das kommunale Selbstverwaltungsrecht zu stärken. Es ist derzeit unklar, in welchem Umfang die Kommunen diese Möglichkeit in der Praxis nutzen werden. Dennoch soll sie die den Kommunen in Schleswig-Holstein bereits zum 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen. Kommunen, die sich für differenzierte Hebesätze entscheiden, müssen die Gründe für ihre Entscheidungen transparent darlegen. Ob die differenzierten Hebesätze die Grenzen des Gleichbehandlungsgebots gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes einhalten werden, bleibt offen. Möglicherweise ist neuer Streit vorprogrammiert.

 

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