Handelsregister von jedem einsehbar

Stand:
Thematik: Betriebswirtschaft

Seit dem 1. August 2022 kann jeder in das Handels-, aber auch in das Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister kostenfrei und ohne Registrierung Einsicht nehmen. Mit dieser Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber ist es seitdem zudem möglich, die personenbezogenen Daten wie Vor- und Nachname, Wohnort und Geburtsdatum einzusehen, ohne ein berechtigtes Interesse nachweisen zu müssen. Wirtschaftsverbände kritisieren diese neue Rechtslage und fordern schnellstens eine Änderung.

Wenn Sie in einem der oben genannten Register eingetragen sind, empfiehlt es sich, besonders aufmerksam zu verfolgen, ob Ihre Daten möglicherweise missbraucht worden sein könnten. Durch die leicht zu beschaffende Adresse in Kombination mit Ihrem veröffentlichten Geburtsdatum ist die Gefahr eines Identitätsdiebstahls sprunghaft gestiegen, was Kriminelle im Internet leider immer öfter ausnutzen.

 

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