Neue Sicherheitssysteme, unangekündigte Kontrollen, harte Strafen – Probleme mit elektronischen Kassen?

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Nach Schätzungen der Finanzverwaltung entstehen durch manipulierte Registrierkassen jährlich Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Die Bundesregierung will mit einem aktuellen Gesetzesentwurf dem dadurch begegnen, dass ab 2019 nur noch fälschungssichere elektronische Registrierkassen eingesetzt werden dürfen.

Um Manipulationen an elektronischen Kassensystemen zu unterbinden, beabsichtigt der Gesetzgeber, die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen. Folgende Maßnahmen sind im Einzelnen vorgesehen:

  • Jede elektronische Kasse muss mit einer technischen Sicherheitseinrichtung in Form eines elektronischen Aufzeichnungssystems, einem sogenannten Fiskalspeicher, ausgerüstet werden. Sämtliche elektronisch erfassten Barumsätze sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufzuzeichnen und müssen auf einem Speichermedium in unveränderbarer Form gesichert und für die gesamte Aufbewahrungsdauer in lesbarer Form archiviert werden.
     

  • Zusätzlich zu den bekannten steuerlichen Außenprüfungen soll die Möglichkeit einer neuen Kassennachschau eingeführt werden. Damit erhält die Finanzverwaltung die Befugnis, jederzeit ohne vorherige Ankündigung im Betrieb zu überprüfen, ob das elektronische Kassensysteme ordnungsgemäß eingesetzt und bedient wird.
     

  • Sofern ab 2019 ein elektronisches Kassensystem die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllt, sollen drastische Geldbußen bis zu 25.000 Euro verhängt werden können.

Das SHBB Journal und Ihre örtliche Beratungsstelle wird Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens weiter informieren.

 

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