Seit rund sechs Wochen bietet die act GmbH mit Wiking Grund und Boden eine Software an, die speziell Land- und Forstwirten sowie Verpächtern die Arbeiten zur anstehenden Grundsteuer-Hauptfeststellung wesentlich erleichtert. Die Rückmeldungen aus der Praxis seien äußerst erfreulich, sagt act Geschäftsführer Dr. Rolf Schwerdtfeger. „Wir freuen uns über die große Resonanz und die vielen positiven Rückmeldungen – vor allem, wenn die Anwender erkennen, dass damit nicht nur die Grundsteuer bedient wird, sondern eine vollständige Flurstücks- und Flächenverwaltung mit einem Grund- und Bodenverzeichnis zur Verfügung steht.“
Im Zuge der Grundsteuerreform sind alle Grundstückseigentümer in Deutschland aufgefordert, bis zum 31.01.2023 bei den Finanzbehörden eine Grundsteuererklärung einzureichen. Für die ab 2025 geltenden neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer benötigt die Finanzverwaltung aktuelle Grundstückswerte. Besonders die Erklärungen zu land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) sind äußerst datenintensiv. Auch Grundstückseigentümer, die im Rahmen von Verpachtungen ihre Flächen für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung überlassen, zahlen auf ihr land- und forstwirtschaftliches Vermögen Grundsteuer A, auch wenn sie selbst über keinen selbstbewirtschafteten Betrieb der Land- und Forstwirtschaft verfügen. Auch von ihnen verlangt die Finanzverwaltung entsprechend viele Angaben zu den verpachteten Grundstücken.
Zwar stellen die Katasterverwaltungen der Bundesländer den Grundstückseigentümern die benötigten Daten in speziellen Internetportalen bereit. Der Aufwand der Datenrecherche ist trotzdem groß. Der Clou von Wiking Grund und Boden ist, dass sich die Angaben zu einzelnen Flurstücken gebündelt in die Wiking-Flächenverwaltung importieren lassen – also nicht nur einzeln Flurstück für Flurstück, sondern sehr komfortabel im Massenverfahren. Aktuell sind die Flurstücksdaten der Portale aus Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen nutzbar.
Wiking Grund und Boden ist Bestandteil gültiger Wiking-Lizenzen. Doch auch diejenigen, die für ihre Buchführung ein anderes Softwareprodukt einsetzen, ihre Buchführung bislang nicht selbst erstellt haben oder als Verpächter gar nicht buchführungspflichtig sind, können Wiking Grund und Boden nutzen. Für sie wird das Grund und Boden-Modul als eigenständiges Softwareprodukt angeboten.
Bildnachweis: ©ID47485 / agrarfoto.com